Gepflegtes Ferienhaus in Sackgassenlage direkt neben an ein gemeinschaftlich nutzbarer Spiel- und Sportplatz. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 96 m² und wurde 1981 gebaut. 2022 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 950 m² großen Naturgrundstück. Das Grundstück ist eingezäunt. Die Entfernung zu einem See beträgt 3000 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3000 m entfernt. Es steht ein 70 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außenspüle. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank
ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Im Hauswirtschaftsraum gibt es einen Gefrierschrank mit einer Kapazität von 220 Liter. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Fußbodenheizung in der Gästetoilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher.1 Chromecast. DVD-Player. 1-3 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung. Der See Rørbæk Sø mit vielen Wanderwegen und Put-&-Take-Angelmöglichkeiten liegt 3 km entfernt, in ebenfalls 3 km Entfernung erreichen Sie das Badeland in Thyregod, bis zum Løveparken (Givskud Zoo) sind es 10 km, 25 km bis zum Legoland/Lalandia und 35 km bis Vejle. Put-&-Take-Seen sowie Golfplätze finden Sie in Give, Jelling, Brande, Ikast und Vejle, zu erreichen in 15–30 Autominuten. Das nächste Geschäft für den täglichen Bedarf finden Sie in Thyregod.
Bitte beachten: Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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